Bessent geht „all-in“

Aug 21, 2026

Das geplante Anleiherückkaufprogramm des US-Finanzministeriums kommt einer QE-Maßnahme der Notenbank gleich – doch dort wird aktuell eher über eine restriktive als über eine lockernde Geldpolitik diskutiert.

Welche Richtung Trump sich in Zeiten schlechter Umfragewerte wünscht, steht außer Zweifel, doch weder die Fed noch die Märkte scheinen geneigt, sich dem Druck zu beugen, beobachtet Mark Dowding, Fixed Income CIO bei RBC BlueBay Asset Management.

Hier sein aktueller Marktkommentar:

Das US-Finanzministerium beabsichtigt, seine Käufe langfristiger Staatsanleihen deutlich zu erhöhen, und löste diese Woche mit seiner Ankündigung eine Abflachung der US-Zinskurve aus. Der ungewöhnliche Zeitpunkt schien darauf abzuzielen, den Anstieg der Renditen von US-Staatsanleihen mit langen Laufzeiten einzudämmen, nachdem diese zu Beginn der Woche ein neues 20-Jahres-Hoch erreicht hatten.

Finanzminister Scott Bessent hat stets argumentiert, dass die langfristigen Kreditkosten unter seiner Ägide deutlich sinken werden und dass dies dem US-Immobilienmarkt helfen wird, indem es die Erschwinglichkeit von Hypotheken verbessert. Der aktuell gegenläufige Trend scheint ihn zu frustrieren. Gut kann man sich vorzustellen, wie sein Chef ihm ins Ohr schreit, er solle „etwas unternehmen“ – Trumps Zustimmungswerte liegen ohnehin gerade auf Rekordtief.

Die Maßnahme, längerfristige Anleihen zurückzukaufen und die Aktion durch kurzfristige Verbindlichkeiten zu finanzieren, ist in etwa mit einer quantitativen Lockerung durch die Zentralbank vergleichbar. Doch im Vergleich zu früheren QE-Programmen der Federal Reserve ist der Umfang in diesem Fall verschwindend gering. Die Initiative hat eher Signalcharakter.

Bessents Vorgehen dürfte Fed-Chair Kevin Warsh in eine Zwickmühle bringen. Das Protokoll der Fed-Sitzung dieser Woche machte deutlich, dass eine beträchtliche Anzahl der Teilnehmer der Ansicht war, die Zinsen sollten in den kommenden Monaten angehoben werden. Angesichts einer leichten Abschwächung der Konjunkturdaten seit der Juli-Sitzung dürfte es allerdings schwierig werden, im September eine Zinserhöhung durchzusetzen – es sei denn, die Daten zum Arbeitsmarkt und Verbraucherpreisindex für August überraschen positiv. Dies spiegelt sich auch in den Zinsfutures-Märkten wider, die eine solche Maßnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit einer Wahrscheinlichkeit von rund 30 % einpreisen.

Während die Diskussion sich um eine restriktivere Geldpolitik dreht, verweisen die Rückkaufmaßnahmen des Finanzministeriums in die entgegengesetzte Richtung. Tatsächlich könnte man sich sogar fragen, ob ein anhaltender weiterer Anstieg der Renditen die Regierung dazu veranlassen würde, eine Form der Zinskurvensteuerung zu fordern, wie sie im Rahmen einer über viele Jahre hinweg von der Bank of Japan verfolgten, sehr lockeren Geldpolitik zu beobachten war.

Das Problem dabei wäre eine steigende Inflation. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass der US-Dollar an Wert verliert und der Goldpreis im Zuge der jüngsten Maßnahmen des Finanzministeriums stark angestiegen ist. Wir gehen weiterhin davon aus, dass inflationsgebundene Anleihen und Swaps vor diesem Hintergrund eine Outperformance erzielen werden, auch wenn die Kursentwicklung in diesem Bereich in den letzten Tagen sehr verhalten war. Der Markt für inflationsgebundene Wertpapiere vertraut offenbar darauf, dass Warsh ausreichend restriktiv vorgehen wird, um die Inflation und die Inflationserwartungen zu senken, während der Markt für nominale Zinssätze eine Zinserhöhung um volle 25 Basispunkte erst im Januar nächsten Jahres einpreist.

Die Schlussfolgerung scheint hier zu sein, dass der Markt davon überzeugt ist, dass die Inflation relativ moderat bleiben wird. Wir halten diese Einschätzung jedoch für zu selbstgefällig – insbesondere angesichts des ungelösten Konflikts im Nahen Osten und der Preise für Raffinerieprodukte, die wieder nahe ihren Höchstständen aus dem zweiten Quartal liegen.

Im Nahen Osten schwinden die Hoffnungen auf ein Friedensabkommen weiter, und es scheint, als würden wir noch für längere Zeit in einer Grauzone verharren, wobei die Handelsströme durch die Straße von Hormus weiterhin nur einen Bruchteil des Niveaus vor Kriegsbeginn ausmachen. Ein erneuter Konflikt irgendwann in der Zukunft scheint unvermeidlich, da die Standpunkte der jeweiligen Seiten nach wie vor weit auseinanderliegen.

Ansonsten wird die Aufmerksamkeit der Märkte weiterhin von sektoralen Schwankungen und Turbulenzen im Zusammenhang mit KI dominiert. Chiphersteller sind nach wie vor ein Treiber der Marktvolatilität. So stieg beispielsweise der Aktienkurs des koreanischen Unternehmens SK Hynix in der Woche bis zum 18.August um 30 %, um dann in den folgenden zwei Tagen um 17 % nachzugeben, bevor er in den darauffolgenden 24 Stunden wieder um 10 % zulegte.

Die starken Schwankungen bei den Bewertungen werden durch gehebelte Investments von Privatanlegern verschärft und haben einige Märkte nahezu uninvestierbar gemacht. Dennoch steht außer Frage, dass sich die KI-Trends weiter verstärken und keine Anzeichen einer Abschwächung zeigen. Hyperscaler führen weiterhin in raschem Tempo Emissionen auf den globalen Märkten durch. Diese Woche stand Australien im Rampenlicht, als Alphabet Pläne ankündigte, eine neue Emission in mehreren Tranchen im Wert von fünf Milliarden Australische Dollar auf den Markt zu bringen – das sind rund drei Milliarden Euro.

Ein bemerkenswerter Aspekt KI-bezogener Emissionen: Sie sind stark auf längere Laufzeiten ausgerichtet. Über 40 % der bisherigen Emissionen in diesem Jahr entfielen auf Anleihen mit einer Restlaufzeit von mehr als 20 Jahren. Dies stellte eine beträchtliche Menge an langfristiger Duration dar, die es zu absorbieren gilt.

Ausblick

Spannend wird die EU-Volksabstimmung in Island am 29. August. Das „Ja“-Lager liegt in Umfragen knapp vorn, und das Ergebnis könnte das Interesse an isländischen Anleihen und an der isländischen Krone wecken – insbesondere angesichts der aktuellen Leitzinsen von 8 % und der starken Nettoreserveposition des Landes. Für einen endgültigen EU-Beitritt wäre ein weiteres Referendum erforderlich, doch es scheint klar zu sein, dass die übrigen EU-Mitgliedstaaten Island mit offenen Armen empfangen würden, sofern die isländischen Bürger überzeugt werden können.

In Island haben Trumps Einmischungen in Grönland dazu beigetragen, die Meinung zu prägen und eine stärker pro-europäische Identität zu fördern. Weltweit haben Menschen in unsicheren und instabilen Zeiten Angst vor der Zukunft, und Ängste vor einer dystopischen KI-Zukunft verstärken das Gefühl der Unruhe zusätzlich. Der Trend unter Superreichen, private Inseln zu kaufen und riesige unterirdische Bunker zu bauen, ist alles andere als beruhigend. Interessant ist es auch, diese risikoscheue Stimmung den Bewertungen an den Finanzmärkten gegenüberzustellen, die offenbar viel stärker dem utopischen Ideal verhaftet sind, das eine Reihe von Tech-CEOs öffentlich vertreten wollen. Es ist verständlich, dass Visionäre Träume von einer Zukunft voller grenzenloser Möglichkeiten verkaufen wollen – zumal in unserem Zeitalter des Überflusses. Dennoch sollten wir diese Verkaufsargumente mit Skepsis betrachten.

Ebenso ist es verständlich, dass Bessent und Trump eine Perspektive von starkem US-Wirtschaftswachstum, niedriger Inflation, niedrigen Renditen und geringen Defiziten in den kommenden Jahren verkaufen wollen, dazu die Idee eines vollständigen Sieges über Iran und einer strahlenden neuen Zukunft im Nahen Osten. Wähler scheinen solchen Werbeslogans zunehmend müde und zynisch zu begegnen. Es wird spannend sein zu sehen, wie es weitergeht, wenn die Märkte nicht so reagieren, wie die Regierung es sich wünscht.

Das Risiko eines politischen Fehlers könnte bei einem solchen Ausgang erheblich steigen, und wie wir im Nahen Osten erfahren mussten, bergen schlecht umgesetzte Pläne die Gefahr, eine unvorteilhafte Situation noch deutlich zu verschlimmern. Zum Ende des Sommers könnte damit die Volatilität wieder zunehmen…

Analysen per E-Mail abonnieren

Erhalten Sie jetzt aktuelle Investment- und Wirtschaftsanalysen unserer Experten direkt in Ihre Mailbox.

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung, die von folgenden Stellen erstellt und herausgegeben werden kann: im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von BlueBay Funds Management Company S.A. (BBFM S.A.), die von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) reguliert wird. In Deutschland, Italien, Spanien und den Niederlanden ist die BBFM S.A. im Rahmen einer Zweigniederlassungsgenehmigung gemäss der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (2009/65/EG) und der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (2011/61/EU) tätig. Im Vereinigten Königreich (UK) durch RBC Global Asset Management (UK) Limited (RBC GAM UK), die von der britischen Financial Conduct Authority (FCA) zugelassen und beaufsichtigt wird, bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) registriert ist und Mitglied der National Futures Association (NFA) ist, die von der US Commodity Futures Trading Commission (CFTC) zugelassen ist. In der Schweiz durch die BlueBay Asset Management AG, deren Vertreter und Zahlstelle die BNP Paribas Securities Services, Paris, succursale de Zurich, Selnaustrasse 16, 8002 Zürich, Schweiz ist. Der Erfüllungsort befindet sich am Sitz des Vertreters. Für Klagen im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder der Bewerbung von Aktien in der Schweiz sind die Gerichte am Sitz des schweizerischen Vertreters oder am Sitz oder Wohnsitz des Anlegers zuständig. Der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Documents - KIIDs), die wesentlichen Informationen über Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products - Key Information Documents - PRIIPs KIDs), soweit zutreffend, die Satzung und alle anderen erforderlichen Dokumente, wie z.B. die Jahres- und Halbjahresberichte, können kostenlos beim Vertreter in der Schweiz bezogen werden. In Japan durch BlueBay Asset Management International Limited, die beim Kanto Local Finance Bureau des japanischen Finanzministeriums registriert ist. In Asien durch RBC Global Asset Management (Asia) Limited, die bei der Securities and Futures Commission (SFC) in Hongkong registriert ist. In Australien ist RBC GAM UK von dem Erfordernis einer australischen Finanzdienstleistungslizenz gemäss dem Corporations Act befreit, da sie von der FCA nach den Gesetzen des Vereinigten Königreichs reguliert wird, die sich von den australischen Gesetzen unterscheiden. In Kanada durch RBC Global Asset Management Inc. (einschließlich PH&N Institutional), die der Aufsicht der Wertpapieraufsichtsbehörde der jeweiligen Provinz bzw. des Territoriums unterliegt, bei der sie registriert ist. RBC GAM UK ist nicht nach den Wertpapiergesetzen registriert und beruft sich auf die Ausnahmeregelung für internationale Händler nach den geltenden Wertpapiergesetzen der Provinzen, die es RBC GAM UK erlaubt, bestimmte spezifizierte Händlertätigkeiten für in Kanada ansässige Personen auszuüben, die als "zugelassener kanadischer Kunde" im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze gelten. In den Vereinigten Staaten durch RBC Global Asset Management (U.S.) Inc. („RBC GAM-US“), einen bei der SEC registrierten Anlageberater. Die oben genannten Unternehmen werden in diesem Dokument gemeinsam als „RBC BlueBay“ bezeichnet. Die angegebenen Registrierungen und Mitgliedschaften sind nicht als Befürwortung oder Genehmigung von RBC BlueBay durch die jeweiligen lizenzierenden oder registrierenden Behörden auszulegen. Nicht alle hierin beschriebenen Produkte, Dienstleistungen oder Anlagen sind in allen Rechtsordnungen verfügbar, und einige sind aufgrund lokaler aufsichtsrechtlicher und rechtlicher Anforderungen nur eingeschränkt verfügbar.

Dieses Dokument ist nur für „Professionelle Kunden“ und „Geeignete Gegenparteien“ (im Sinne der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID“) oder der FCA) oder in der Schweiz für „Qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 10 des Schweizerischen Kollektivanlagengesetzes und seiner Ausführungsverordnung oder in den USA für „Zugelassene Anleger“ (im Sinne des Securities Act von 1933) oder „Qualifizierte Käufer“ (im Sinne des Investment Company Act von 1940) bestimmt und sollte von keiner anderen Kundenkategorie als verlässlich angesehen werden.

Sofern nicht anders angegeben, wurden alle Daten von RBC BlueBay bezogen. Dieses Dokument ist nach bestem Wissen und Gewissen von RBC BlueBay zum Zeitpunkt der Erstellung wahr und korrekt. RBC BlueBay gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und lehnt hiermit ausdrücklich alle Garantien in Bezug auf Genauigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck ab. Meinungen und Schätzungen stellen unser Urteil dar und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. RBC BlueBay bietet keine Anlage- oder sonstige Beratung an, und nichts in diesem Dokument stellt eine Beratung dar und sollte auch nicht als solche interpretiert werden. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren oder Anlageprodukten in irgendeiner Rechtsordnung dar und dient ausschliesslich Informationszwecken.

Kein Teil dieses Dokuments darf zu irgendeinem Zweck oder auf irgendeine Art ohne die vorherige, schriftliche Einwilligung von RBC BlueBay reproduziert, weiterverteilt, direkt oder indirekt an irgendeine andere Person übermittelt bzw. ganz oder auszugsweise veröffentlicht werden. Copyright 2023 © RBC BlueBay. RBC Global Asset Management (RBC GAM) ist die Vermögensverwaltungsdivision der Royal Bank of Canada (RBC), zu der die RBC Global Asset Management (U.S.) Inc. (RBC GAM-US), RBC Global Asset Management Inc., RBC Global Asset Management (UK) Limited und RBC Global Asset Management (Asia) Limited gehören, bei denen es sich um separate, aber verbundene Unternehmen handelt. ® / Eingetragene Marke(n) der Royal Bank of Canada und BlueBay Asset Management (Services) Ltd. Verwendet unter Lizenz. BlueBay Funds Management Company S.A., eingetragener Sitz 4, Boulevard Royal L-2449 Luxemburg, in Luxemburg unter der Nummer B88445 eingetragene Gesellschaft. RBC Global Asset Management (UK) Limited, eingetragener Firmensitz 100 Bishopsgate, London EC2N 4AA, eingetragen in England und Wales unter der Nummer 03647343. Alle Rechte vorbehalten

Direkt aus Dowding

Melden Sie sich an, um Mark Dowdings Kommentare direkt in Ihre Mailbox zu erhalten.


Bestätigung Ihrer Anmeldung

Ich bestätige, dass ich ein institutioneller Anleger / professioneller Investor bin. Mit der Übermittlung dieser Angaben erkläre ich mich damit einverstanden, zusätzlich zu allen anderen von mir gewählten E-Mail-Abonnements E-Mails von RBC BlueBay Asset Management zu erhalten, die interessante Einblicke und Denkanstöße bieten.

(Sie können sich jederzeit am Ende jeder E-Mail, die Sie erhalten, abmelden oder Ihre Einstellungen anpassen. Lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie, um zu erfahren, wie wir Ihre persönlichen Daten schützen).


Bitte tragen Sie die unten angezeigten Zeichen ein:

Beim Aufruf des CAPTCHA-Bildes ist ein Fehler aufgetreten.