Location
Please select your investor type by clicking on a box:
We are unable to market if your country is not listed.
You may only access the public pages of our website.
Hier sein aktueller Marktkommentar:
Die Renditen langlaufender US-Staatsanleihen stiegen in der vergangenen Woche, die Zinskurve wurde flacher, als Spekulationen zunahmen, dass Kevin Hassett in Kürze zum nächsten Fed-Chef ernannt wird. Marktteilnehmer sehen Hassett als potenziell zinsliberaler als seine Konkurrenten. Obwohl diese Entwicklung die Erwartungen an kurzfristige Zinsen stützte, herrschte Besorgnis, dass Hassetts Bestreben, Trump zu gefallen, die Inflationsrisiken bis 2026 erhöhen könnte. Dies belastete länger laufende Staatsanleihen. Ironischerweise ist einer der Hauptgründe für Trumps Forderung nach niedrigeren Zinsen sein Wunsch nach sinkenden Hypothekenzinsen. Er möchte Hypotheken erschwinglicher machen und damit die Aktivität auf dem Immobilienmarkt ankurbeln.
Es besteht jedoch das Risiko, dass ein Eingreifen des Präsidenten die Hypothekenzinsen in die entgegengesetzte Richtung treiben könnte, falls Befürchtungen um die Unabhängigkeit der Fed zunehmen oder deren Verpflichtung zur Preisstabilität infrage gestellt wird. Aus diesem Grund sind wir weiterhin davon überzeugt, dass der künftige Fed-Vorsitzende einen eher orthodoxen Ansatz verfolgen und dem Druck aus dem Weißen Haus widerstehen wird.
Die Fed dürfte also angesichts der starken US-Wirtschaft im Jahr 2026 weniger Zinssenkungen vornehmen, als derzeit von den Märkten eingepreist werden. Wir halten es jedoch noch nicht für angebracht, kurzfristige Positionen einzugehen, da die Fed voraussichtlich auf der Sitzung in der kommenden Woche eine Zinssenkung vornehmen wird und die Wirtschaftsdaten vom November aufgrund des jüngsten Regierungsstillstands in den USA möglicherweise negative Überraschungen bereithalten.
Was die US-Wirtschaft betrifft, gehen wir nach wie vor davon aus, dass die bereits angekündigten Zins- und Steuersenkungen sowie Deregulierungen das Wirtschaftswachstum bis 2026 positiv beeinflussen werden. Darüber hinaus dürften die anhaltend steigenden Investitionen in KI-Technologien die Wirtschaft im ersten Halbjahr weiter ankurbeln. Das Beschäftigungswachstum wird voraussichtlich verhalten bleiben, allerdings vor dem Hintergrund eines sinkenden Angebots an Arbeitskraft aufgrund der Wende in der US-Migrationspolitik.
Folglich erwarten wir in den kommenden Monaten keinen wesentlichen Anstieg der Arbeitslosenquote. Sollten sich die Entlassungszahlen allerdings auf über 300.000 pro Woche steigern, wäre das eine besorgniserregende Entwicklung. Tatsächlich bewegen sich die wöchentlichen Anträge auf Arbeitslosengeld immer noch stabil unter 220.000. Das ist eine relativ gesunde Arbeitsmarktlage.
Die Renditekurven europäischer Anleihen sind in der vergangenen Woche ebenfalls steiler geworden und spiegeln damit die US-Entwicklungen wider. Etwas besser als erwartet fielen die Daten des Einkaufsmanagerindexes aus, wobei der regionale Gesamtindex auf ein Zweijahreshoch stieg. Die zugrundeliegenden Länderdaten verdeutlichen jedoch, dass sich Südeuropa mit seinem relativ robusten Wachstum vom sich schwächer entwickelnden Norden abhebt.
In Deutschland wächst der Druck auf Bundeskanzler Merz, da die deutsche Wirtschaft insgesamt und die deutsche Industrie im Besonderen weiterhin mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Es besteht die Gefahr eines Auseinanderbrechens der Regierungskoalition im Bundestag – obwohl Neuwahlen kaum auf Zustimmung stoßen dürften, da diese wohl eher der rechtspopulistischen AfD als anderen Parteien zugutekommen würden.
Innerhalb der Eurozone haben sich die Spreads von Staatsanleihen gegenüber deutschen Bundesanleihen weiter verringert, und in der vergangenen Woche fielen die Spreads zehnjähriger italienischer BTP-Anleihen erstmals seit 2009 unter 70 Basispunkte.
An den Devisenmärkten gab der Dollar in der vergangenen Woche nach, beeinflusst von der Aussicht auf eine lockere Geldpolitik unter einem möglichen neuen Fed-Vorsitzenden Kevin Hassett. Wir gehen jedoch davon aus, dass das außergewöhnliche Wachstum der USA auch in absehbarer Zukunft anhalten wird, und aus diesem Blickwinkel sind wir skeptisch, ob der Dollar seinen jüngsten Abwärtstrend fortsetzen wird.
Die Entscheidung des Fed-Treffens am kommenden Mittwoch dürfte das wichtigste Ereignis sein. Wir gehen davon aus, dass die offizielle Bekanntgabe des nächsten Fed-Vorsitzenden erst nach diesem Zeitpunkt und nach dem Ende der Sperrfrist für Fed-Mitteilungen erfolgen wird. Anschließend werden auch wichtige Sitzungen der Bank of England und der Bank of Japan im Fokus stehen, bevor die Weihnachtszeit richtig beginnt.
Saisonbedingt herrscht um diese Jahreszeit eine gewisse Weihnachtsstimmung an den Märkten, und Anfang Januar sind Hoffnung und Optimismus spürbar. Unweigerlich kann dieser Januar-Optimismus im Laufe des Monats etwas nachlassen. Insgesamt neigen wir dazu, dies als günstigen Zeitpunkt zu betrachten, um Risiken einzugehen und diese im neuen Jahr – in Erwartung dieser Trends – wieder abzubauen. Wir leben immer noch in einer Welt, in der menschliche Entscheidungen die Märkte stärker bestimmen als Maschinen. In diesem Fall möchte zumindest in den nächsten Wochen niemand als allzu pessimistisch gelten – oder?
Erhalten Sie jetzt aktuelle Investment- und Wirtschaftsanalysen unserer Experten direkt in Ihre Mailbox.
Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung, die von folgenden Stellen erstellt und herausgegeben werden kann: im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von BlueBay Funds Management Company S.A. (BBFM S.A.), die von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) reguliert wird. In Deutschland, Italien, Spanien und den Niederlanden ist die BBFM S.A. im Rahmen einer Zweigniederlassungsgenehmigung gemäss der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (2009/65/EG) und der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (2011/61/EU) tätig. Im Vereinigten Königreich (UK) durch RBC Global Asset Management (UK) Limited (RBC GAM UK), die von der britischen Financial Conduct Authority (FCA) zugelassen und beaufsichtigt wird, bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) registriert ist und Mitglied der National Futures Association (NFA) ist, die von der US Commodity Futures Trading Commission (CFTC) zugelassen ist. In der Schweiz durch die BlueBay Asset Management AG, deren Vertreter und Zahlstelle die BNP Paribas Securities Services, Paris, succursale de Zurich, Selnaustrasse 16, 8002 Zürich, Schweiz ist. Der Erfüllungsort befindet sich am Sitz des Vertreters. Für Klagen im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder der Bewerbung von Aktien in der Schweiz sind die Gerichte am Sitz des schweizerischen Vertreters oder am Sitz oder Wohnsitz des Anlegers zuständig. Der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Documents - KIIDs), die wesentlichen Informationen über Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products - Key Information Documents - PRIIPs KIDs), soweit zutreffend, die Satzung und alle anderen erforderlichen Dokumente, wie z.B. die Jahres- und Halbjahresberichte, können kostenlos beim Vertreter in der Schweiz bezogen werden. In Japan durch BlueBay Asset Management International Limited, die beim Kanto Local Finance Bureau des japanischen Finanzministeriums registriert ist. In Asien durch RBC Global Asset Management (Asia) Limited, die bei der Securities and Futures Commission (SFC) in Hongkong registriert ist. In Australien ist RBC GAM UK von dem Erfordernis einer australischen Finanzdienstleistungslizenz gemäss dem Corporations Act befreit, da sie von der FCA nach den Gesetzen des Vereinigten Königreichs reguliert wird, die sich von den australischen Gesetzen unterscheiden. In Kanada durch RBC Global Asset Management Inc. (einschließlich PH&N Institutional), die der Aufsicht der Wertpapieraufsichtsbehörde der jeweiligen Provinz bzw. des Territoriums unterliegt, bei der sie registriert ist. RBC GAM UK ist nicht nach den Wertpapiergesetzen registriert und beruft sich auf die Ausnahmeregelung für internationale Händler nach den geltenden Wertpapiergesetzen der Provinzen, die es RBC GAM UK erlaubt, bestimmte spezifizierte Händlertätigkeiten für in Kanada ansässige Personen auszuüben, die als "zugelassener kanadischer Kunde" im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze gelten. In den Vereinigten Staaten durch RBC Global Asset Management (U.S.) Inc. („RBC GAM-US“), einen bei der SEC registrierten Anlageberater. Die oben genannten Unternehmen werden in diesem Dokument gemeinsam als „RBC BlueBay“ bezeichnet. Die angegebenen Registrierungen und Mitgliedschaften sind nicht als Befürwortung oder Genehmigung von RBC BlueBay durch die jeweiligen lizenzierenden oder registrierenden Behörden auszulegen. Nicht alle hierin beschriebenen Produkte, Dienstleistungen oder Anlagen sind in allen Rechtsordnungen verfügbar, und einige sind aufgrund lokaler aufsichtsrechtlicher und rechtlicher Anforderungen nur eingeschränkt verfügbar.
Dieses Dokument ist nur für „Professionelle Kunden“ und „Geeignete Gegenparteien“ (im Sinne der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID“) oder der FCA) oder in der Schweiz für „Qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 10 des Schweizerischen Kollektivanlagengesetzes und seiner Ausführungsverordnung oder in den USA für „Zugelassene Anleger“ (im Sinne des Securities Act von 1933) oder „Qualifizierte Käufer“ (im Sinne des Investment Company Act von 1940) bestimmt und sollte von keiner anderen Kundenkategorie als verlässlich angesehen werden.
Sofern nicht anders angegeben, wurden alle Daten von RBC BlueBay bezogen. Dieses Dokument ist nach bestem Wissen und Gewissen von RBC BlueBay zum Zeitpunkt der Erstellung wahr und korrekt. RBC BlueBay gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und lehnt hiermit ausdrücklich alle Garantien in Bezug auf Genauigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck ab. Meinungen und Schätzungen stellen unser Urteil dar und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. RBC BlueBay bietet keine Anlage- oder sonstige Beratung an, und nichts in diesem Dokument stellt eine Beratung dar und sollte auch nicht als solche interpretiert werden. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren oder Anlageprodukten in irgendeiner Rechtsordnung dar und dient ausschliesslich Informationszwecken.
Kein Teil dieses Dokuments darf zu irgendeinem Zweck oder auf irgendeine Art ohne die vorherige, schriftliche Einwilligung von RBC BlueBay reproduziert, weiterverteilt, direkt oder indirekt an irgendeine andere Person übermittelt bzw. ganz oder auszugsweise veröffentlicht werden. Copyright 2023 © RBC BlueBay. RBC Global Asset Management (RBC GAM) ist die Vermögensverwaltungsdivision der Royal Bank of Canada (RBC), zu der die RBC Global Asset Management (U.S.) Inc. (RBC GAM-US), RBC Global Asset Management Inc., RBC Global Asset Management (UK) Limited und RBC Global Asset Management (Asia) Limited gehören, bei denen es sich um separate, aber verbundene Unternehmen handelt. ® / Eingetragene Marke(n) der Royal Bank of Canada und BlueBay Asset Management (Services) Ltd. Verwendet unter Lizenz. BlueBay Funds Management Company S.A., eingetragener Sitz 4, Boulevard Royal L-2449 Luxemburg, in Luxemburg unter der Nummer B88445 eingetragene Gesellschaft. RBC Global Asset Management (UK) Limited, eingetragener Firmensitz 100 Bishopsgate, London EC2N 4AA, eingetragen in England und Wales unter der Nummer 03647343. Alle Rechte vorbehalten