BlueBay Capital Income Fund Objective

Der BlueBay Capital Income Fund ist für Anlagen in von Finanzinstituten und Nicht-Finanzinstituten emittierten nachrangigen Schuldtiteln bestimmt und berücksichtigt umwelt-, sozial- und governancebezogene (ESG) Kriterien.

ESG-Merkmale des Fonds

Der Fonds unterstützt umwelt-, sozial- und governancebezogene (ESG) Merkmale und Anlagen, die gute Governance-Praktiken befolgen, hat jedoch keine nachhaltigen Anlagen zum Ziel. Er tut dies, indem er Anlagen in Emittenten bevorzugt, deren Geschäftsaktivität und/oder Geschäftsgebaren einen angemessenen, verantwortlichen Ansatz in Bezug auf soziale und Governance-Aspekte (ESG) zugrunde legen. Der Fonds ist bestrebt, ausschließlich in festverzinsliche Wertpapiere zu investieren, die zum Erreichen der vom Fonds unterstützten ESG-Merkmale beitragen. Die ESG-Bewertung von BlueBay bezieht sich auf alle gehaltenen, festverzinslichen Wertpapiere, und die vom Fonds angewendeten ESG-Faktoren sind unabhängig von der Erheblichkeit der Investitionen bindend.

Die ESG-Merkmale des Fonds werden durch die Anwendung verbindlicher ESG-Anforderungen erreicht, die das Ergebnis folgender Prozesse sind: (i) ESG-Ausschlüsse / Screening, (ii) ESG-Integration, durch die die Zahl der Emittenten in Abhängigkeit vom Ergebnis der ESG-Bewertung zusätzlich eingeschränkt werden kann. Der Fonds muss im Rahmen seiner Stewardship-Verpflichtung auch ein verbessertes ESG-Engagement umsetzen, und zwar durch einen Dialog, in dem es nicht nur um ESG-Risiken geht (die wahrscheinlich für die Anlagen wesentlich sind), sondern auch um ESG-Faktoren.

Der Fonds orientiert sich nicht an einer Benchmark.

 

Ansatz zur Bewertung, Messung und Überwachung der ESG-Merkmale des Fonds

Im Folgenden werden Informationen zu den Methoden zur Bewertung, Messung und Überwachung der ESG-Merkmale des Fonds zusammengefasst, einschließlich der Datenquellen, Screening-Kriterien für die zugrundeliegenden Anlagen und der relevanten ESG-Merkmale.

ESG-Ausschlüsse (produktbasiert).
Zwingende Voraussetzung

Screening-Kriterien:
Alle Einzelheiten zum ESG-Screening für diesen Fonds finden Sie in dieser Datei.

Datenquellen:
Eine Kombination aus externen Quellen:

  • Drittanbieter von ESG-Bewertungen – monatlich aktualisiert
  • Aufsichtsbehörden

Der Prozess wird intern von unserer Investment-Kontrollabteilung gesteuert.

Auswahlkriterien:
Keine aktiven Verstöße gegen die Kriterien.

ESG-Integration (die zu einer zusätzlichen Einschränkung der Emittenten in Abhängigkeit vom Ergebnis der ESG-Bewertung führen kann).
Zwingende Voraussetzung

Screening-Kriterien & -Prozess:
100 % der festverzinslichen Anlagen werden (in vollem Umfang) im Rahmen einer unternehmensinternen ESG-Emittentenbewertung geprüft, aus der sich zwei ESG-Kennzahlen ergeben, die sich gegenseitig ergänzen: ein fundamentales ESG (Risiko)-Rating (das sich auf die Beurteilung von ESG-Faktoren/-Risiken bezieht), und der Investment ESG Score (der besagt, inwiefern die ESG-Faktoren/-Risiken für die Anlage relevant/wesentlich sind).

Die Schlüsselkennzahl, die zu zusätzlichen Einschränkungen bei der Anlage führen kann, ist das fundamentale ESG (Risiko)-Rating, insbesondere: wenn davon ausgegangen wird, dass die ESG-Risiken eines Emittenten ‚sehr hoch‘ sind, wird dieser grundsätzlich ausgeschlossen. Emittenten, deren Risiko bei der Governance-Säule der ESG-Bewertung mit ‚sehr hoch‘ bewertet wird, werden grundsätzlich ausgeschlossen.

Die erste ESG-Bewertung, aus der sich die ESG-Kennzahlen ergeben, wird von den Kreditanalysten durchgeführt, wobei die Prioritäten je nach dem zugewiesenen ESG-Risiko gesetzt werden; anschließend erfolgt eine Überprüfung und Finalisierung durch das ESG-Anlageteam. Der Prozess basiert auf Konsensentscheidungen. Alle zwei Jahre erfolgt eine umfassende, gründliche Überprüfung der ESG-Bewertungen, die auch früher durchgeführt werden kann, wenn wir über genügend Gründe verfügen, die festgestellten ESG-Kennzahlen in Frage zu stellen (insbesondere das fundamentale ESG (Risiko)-Rating).

Alle Anlagen müssen vor der Anlage einem ‚vorläufigen ESG-Screening‘ unterzogen werden, damit wir sicher sind, dass sie nicht gegen ein formelles ESG-Screening-Kriterium verstoßen und wahrscheinlich kein ‚sehr hohes‘ oder ‚hohes‘ ESG (Risiko)-Rating erhalten und damit nicht für eine Anlage geeignet wären. Nach der Anlage ist innerhalb kürzester Zeit eine umfassende ESG-Bewertung des Emittenten erforderlich, um zu bestätigen, dass sich dieser weiterhin für eine Anlage eignet (andernfalls muss die Position wieder geschlossen werden). Der vorläufige ESG-Screening-Prozess wird vom Kreditanalysten eingeleitet,in Abhängigkeit vom zugewiesenen ESG-Risiko Prioritäten setzt und vom ESG-Anlageteam überprüft. Dieses erteilt ggf. auch die Genehmigung, wenn die Gefahr besteht, dass der Emittent nicht geeignet ist. Ohne diese Genehmigung ist die Anlage unzulässig.

Datenquellen:
Die Daten für den ESG-Bewertungsprozess stammen aus verschiedenen externen (kostenpflichtigen und frei zugänglichen) und internen (Kredit und ESG) Quellen:

  • Drittanbieter von ESG-Bewertungen
  • Kontakte zu / Mitteilungen von Geschäftsleitungen der Unternehmen
  • Sell-Side Broker mit ESG-Fähigkeiten
  • Akteure wie Aufsichtsbehörden, Nichtregierungsorganisationen, Branchenverbände usw.
  • Auf ESG-Informationen spezialisierte Medienkanäle
  • Kenntnisse unternehmensinterner Kredit-Analysten über Emittenten, Sektor und Region.

Der Prozess für die Verwaltung der ausgeschlossenen Emittenten durch ESG-Integration wird intern von der Investment-Kontrollabteilung gesteuert.

Auswahlkriterien:
Keine aktiven Verstöße (Emittenten mit einem ‚sehr hohen‘ fundamentalen ESG (Risiko)-Rating, durch das der Emittent für eine Anlage ungeeignet ist (entweder bei der umfassenden ESG-Beurteilung oder allein für die Säule ‚Governance‘)).

Stewardship (Engagement, Stimmrechtsausübung).
Nicht zwingende Voraussetzung

Screening-Kriterien & -Prozess:
Bei diesem Kriterium als solches handelt es sich nicht um ein zwingendes Screening-Kriterium, sondern es wird eine Prüfung von ESG-Faktoren und/oder -Risiken durchgeführt, wenn dies angemessen erscheint. Dies kann proaktiv oder als Reaktion auf ein externes Ereignis erfolgen, das die weitere Eignung für eine Anlage in Frage stellen könnte. Die Prüfung kann sich darauf konzentrieren, Erkenntnisse zu gewinnen und/oder einen Einfluss zu bewirken, der Veränderungen herbeiführt. Sie kann auf Gegenseitigkeit beruhen oder in Zusammenarbeit mit externen Beteiligten erfolgen, und kann von den Kredit- und/oder ESG-Analysten vorgenommen werden. Das Ergebnis der Prüfung kann zu der Entscheidung führen, den Emittenten auszuschließen, was im Ermessen von BlueBay liegt.

Die Stimmrechtsausübung ist für festverzinsliche Anlagen zwar keine wesentliche Aktivität, kann aber von Zeit zu Zeit dennoch nötig sein. In diesem Fall nimmt BlueBay sein Stimmrecht verantwortungsvoll wahr. Die Entscheidungen werden von den jeweiligen Anlageteams getroffen, die gegebenenfalls entsprechende Informationen vom ESG-Anlageteam erhalten.

Datenquellen:
Informationen von den vorstehend erwähnten Datenquellen und Beteiligten können sich sowohl auf die Prüfungsaktivitäten als auch auf die Abstimmungsentscheidungen beziehen.

Die Stimmrechtsausübung erfolgt durch unsere interne Corporate Actions-Funktion über eine Plattform eines Drittanbieters.

Auswahlkriterien:
Berichterstattung über Engagement und Stimmrechtsausübung (qualitativ und quantitativ)