Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

BlueBay Asset Management AG

Informationen für Kunden nach dem Finanzdienstleistungsgesetz

1. Tätigkeit der BlueBay Asset Management AG

BlueBay Asset Management AG (die "Gesellschaft") ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von BlueBay Asset Management International Limited und befindet sich im Besitz der Royal Bank of Canada.

Es handelt sich um eine Vertriebs- und Marketingeinheit, die sich dem Angebot, dem Vertrieb und der Vermarktung von Anlageprodukten und -möglichkeiten der BlueBay Asset Management widmet. Zielkunden sind in erster Linie professionelle, institutionelle Kunden, Finanzvermittler und Berater.

BlueBay Asset Management LLP, ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft, hat einen Antrag als Vertreterin der Gesellschaft gestellt, um als ausländische kollektive Kapitalanlage gemäss Art. 74 Finanzinstitutsgesetz (FINIG) zu fungieren.

Die Tätigkeiten der Gesellschaft umfassen (i) die Schweizer Vertretung ausländischer Investmentfonds, die von mit BlueBay verbundenen Unternehmen verwaltet werden, (ii) das Angebot, den Vertrieb und die Vermarktung dieser Fonds in der Schweiz und von der Schweiz aus sowie (iii) die Kundenbetreuung und das Kundenbetreuungsmanagement. Darüber hinaus vertritt die Gesellschaft BlueBay Asset Management LLP bei der Vermarktung und Werbung ihrer Anlagemöglichkeiten.

Bei der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden erbringt die Gesellschaft keine Anlageberatung und gibt keine persönlichen Empfehlungen zur Anlage in Finanzinstrumente ab. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Angemessenheit und Eignung gemäss FIDLEG im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen zu beurteilen.

2. Ombudsmann-Dienst

BlueBay ist bestrebt, seinen Kunden einen professionellen Service zu bieten. Sollte eine Situation eintreten, in der die erbrachte Dienstleistung nicht Ihren Erwartungen entspricht, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater, der einen Weg zur Lösung des Problems finden wird. Falls die Angelegenheit nicht gelöst werden kann, können sich Kunden an den Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD), Bleicherweg 10, 8002 Zürich, wenden, einen gesetzlich anerkannten Ombudsmann, dem die BlueBay Asset Management AG angeschlossen ist. Kunden, die eine Finanzdienstleistung von der BlueBay Asset Management AG beziehen, haben die Möglichkeit, unter den im FIDLEG festgelegten Bedingungen ein Schlichtungsverfahren über die Ombudsstelle durchzuführen. Es handelt sich um eine kostenlose Schlichtungsstelle, die neutral Informationen zur Verfügung stellt.

3. Allgemeine Risiken im Zusammenhang mit Investmentfonds

Mit Investitionen in die von BlueBay angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind erhebliche Risiken verbunden. Wechselkursschwankungen können sich positiv oder negativ auf den Wert von auf Fremdwährungen lautenden Finanzinstrumenten auswirken. Bestimmte Anlagen, insbesondere alternative Fonds, notleidende Kredite und Schwellenländer, sind mit einem überdurchschnittlichen Risiko verbunden und sollten als langfristige Investition eingestuft werden. Derivative Instrumente sind mit einem hohen Risiko behaftet. Verschiedene Arten von Fonds oder Anlagen sind mit unterschiedlichen Risiken behaftet.

Die wesentlichen Merkmale und Funktionalitäten der betreffenden kollektiven Kapitalanlagen sowie bestimmte Risiken und Kosten, die mit einer Anlage in eine derartige kollektive Kapitalanlage verbunden sind, und die Verpflichtungen, die sich für den Kunden aus einer solchen Anlage ergeben, werden in den Angebotsunterlagen beschrieben.

4. Informationen zu Kosten

Informationen über die Kosten eines Investmentfonds finden Sie im Fondsprospekt (oder einem gleichwertigen Dokument).

5. Von Unternehmen der Gruppe erhaltene Ausgleichszahlungen

Die BlueBay Asset Management AG kann aufgrund ihrer Angebots-, Werbe- oder sonstigen Tätigkeit für kollektive Kapitalanlagen von Unternehmen der BlueBay-Gruppe direkt Entschädigungen aus Vergütungen erhalten, die der jeweiligen kollektiven Kapitalanlage belastet und in deren Unterlagen offengelegt werden. Diese Entschädigungen erfolgen entweder direkt oder auf einer "Cost plus"-Basis. Weitere Einzelheiten können aus Gründen der Vertraulichkeit nicht offengelegt werden.

6. Interessenkonflikte

Die BlueBay Asset Management AG ist bestrebt, Interessenkonflikte (inkl., aber nicht beschränkt auf Interessenkonflikte im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Beziehungen zu Dritten) so weit wie möglich zu vermeiden oder gegebenenfalls offen zu legen. Die BlueBay Conflicts of Interest Policy wurde verabschiedet und gilt für alle Mitarbeiter der BlueBay Asset Management AG.

Weitere Informationen zu dieser Richtlinie können auf Anfrage bei der BlueBay Asset Management AG angefordert werden oder die BlueBay Conflict of Interest-Erklärung kann unter www.bluebay.com/globalassets/documents/bluebay-conflicts-of-interest-statement.pdf eingesehen werden.

7. Beste Ausführung

Ein weiteres Ziel des FIDLEG ist die Sicherstellung des Grundsatzes der bestmöglichen Ausführung von Aufträgen beim Handel mit Finanzinstrumenten. Die BlueBay Asset Management AG hat alle erforderlichen Massnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Übermittlung und Ausführung von Aufträgen nach den Regeln der bestmöglichen Ausführung erfolgt.

Weitere Informationen finden Sie in der Auftragsausführungsrichtlinie von BlueBay Asset Management.

8. Kontaktangaben

Wenn Sie Fragen zu den obigen Informationen haben, die in unregelmässigen Zeitabständen geändert werden können, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder an die BlueBay Asset Management AG unter den folgenden Kontaktdaten:

BlueBay Asset Management AG
Lintheschergasse 15
Zürich, 8001
Schweiz
+41 44 580 3454